Gerätegestützte Krankengymnastik

Gerätegestütze Krankengymnastik

Zum 1. Juli 2001 traten die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft. Als neues Heilmittel findet seither die sog. Gerätegestützte Krankengymnastik (KGG) Berücksichtigung.

Die gerätegestützte Krankengymnastik dient der Verbesserung bzw. Normalisierung der Muskelkraft, der Kraftausdauer und der alltagsspezifischen Belastungstoleranz. Sie wird zusätzlich zur Optimierung funktioneller Bewegungsabläufe und Tätigkeiten im täglichen Leben eingesetzt.

Die Therapieform dient der Behandlung von Patienten bei chronisch degenerativen Skeletterkrankungen sowie posttraumatischen oder postoperativen Zuständen der Extremitäten oder des Rumpfes mit speziellen Trainingsgeräten, hier auch speziell zur Verbesserung der Propriozeption, was durch den Einsatz weiterer spezieller Trainingsmethoden erreicht wird.

(siehe „Propriozeptive posturale Koordinationstherapie“)